1. Allgemeines und Geltung
1.1. Die "IT Creations" - im Folgenden als itcreations bezeichnet - erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von itcreations ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss
2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von itcreations bzw der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote von itcreations sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei itcreations gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch itcreations zustande. Die Annahme hat in Schriftform (zB durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass itcreations zweifelsfrei zu erkennen gibt (zB durch Tätig werden aufgrund des Auftrages), dass itcreations den Auftrag annimmt.

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
3.2. Alle Leistungen von itcreations (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
3.3. Der Kunde wird itcreations unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird itcreations von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von itcreations wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. itcreations haftet ausdrücklich nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird itcreations wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde itcreations schad- und klaglos; er hat itcreations sämtliche Nachteile zu ersetzen, die itcreations durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1. itcreations ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren ("Besorgungsgehilfe").
4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.
4.3. itcreations wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

5. Termine
5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw zu bestätigen. itcreations bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er itcreations eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an itcreations .
5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von itcreations .
5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von itcreations - entbinden itcreations jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

6. Rücktritt vom Vertrag
itcreations ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
  • - die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
  • - berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von itcreations weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von itcreations eine taugliche Sicherheit leistet.

7. Honorar
7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von itcreations für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. itcreations ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes von itcreations Vorschüsse zu verlangen.
7.2. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte erhält itcreations mangels abweichender Vereinbarung ein Honorar in der Höhe von 12% des über itcreations abgewickelten Werbeetats. Das Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.3. Alle Leistungen von itcreations , die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle itcreations erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
7.4. Kostenvoranschläge von itcreations sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von itcreations schriftlich veranschlagten um mehr als 8% übersteigen, wird itcreations den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
7.5. Für alle Arbeiten von itcreations , die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt itcreations eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an itcreations zurückzustellen.

8. Zahlung
8.1. Die Rechnungen von itcreations werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen sieben Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Für den Verzugsfall werden 12% p.a. Verzugszinsen vereinbart. Zahlungen des Auftraggebers werden immer auf die älteste Schuld gebucht. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von itcreations .
8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann itcreations sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
8.4. Wenn eine Rechnung nicht fristgerecht zur Zahlung gelangt (oder eine schon erfolgter Einzug vom Auftraggeber widerrufen wird), leitet itcreations das Mahnverfahren ein. Pro Mahnung gelangen bis zu EUR 12,- (inkl. Ust) zur Verrechnung. - Der Auftraggeber verpflichtet sich im Übrigen für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen unter den Voraussetzungen von § 1333 Abs 3 ABGB die itcreations darüber entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei die Maximalkosten aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBl. Nr. 141/1996 idgF, und den Autonomen Honorarkriterien AHK sowie dem Rechtsanwaltstarifgesetz, BGBl. 1969/189 idgF, ergeben. Diese Normen sind im Internet unter www.oerak.at abrufbar.
8.5 Ist der Auftraggeber nach erfolgsloser Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen und Androhung einer Sperre weiterhin in Verzug, so ist IT Creations nach fruchtlosem Versteichen der Nachfrist zur teilweisen oder gänzlichen Leistungseinstellung (Sperre) berechtigt. Eine vom Auftraggeber zu vertretende Sperre entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht zur Zahlung der monatlichen (Grund-) Entgelte. - itcreations wird dem Kunden auf sein Verlangen eine Begründung für die erfolgte Sperre übermitteln. - Sobald die Gründe für die Durchführung einer Sperre entfallen, wird itcreations auf Auftrag des Auftraggebers gegen einen im Voraus zu leistenden Kostenersatz von EUR 24,- (inkl. Ust) die Sperre aufheben. Für die gänzliche Sperre des betroffenen Dienstes, bei dem Zahlungsverzug besteht, darf der itcreations ein angemessenes Bearbeitungsentgelt vereinbaren. Unterbricht itcreations lediglich einzelne Teile des betroffenen Dienstes, darf hierfür kein gesondertes Entgelt vereinbart werden.
8.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von itcreations aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von itcreations schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

9. Präsentationen
9.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht itcreations ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von itcreations für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.
9.2. Erhält itcreations nach der Präsentation keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen von itcreations , insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von itcreations ; der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an itcreations zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von itcreations nicht zulässig.
9.3. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.
9.4. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von itcreations gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist itcreations berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

10. Eigentumsrecht und Urheberschutz
10.1. Alle Leistungen von itcreations einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von itcreations und können von itcreations jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit itcreations darf der Kunde die Leistungen von itcreations nur selbst, ausschließlich in Österreich bzw. im vereinbarten Land und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von itcreations setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von itcreations dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
10.2. Änderungen von Leistungen von itcreations , wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch itcreations und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
10.3. Für die Nutzung von Leistungen von itcreations , die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von itcreations erforderlich. Dafür steht itcreations und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.4. Für die Nutzung von Leistungen von itcreations bzw. von Werbemitteln, für die itcreations konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht - ebenfalls die Zustimmung itcreations notwendig.
10.5. Dafür steht itcreations im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

11. Kennzeichnung
11.1. itcreations ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf itcreations und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
11.2. itcreations ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf den Internet-Websiten von itcreations mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

12. Gewährleistung und Schadenersatz
12.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch itcreations schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch itcreations zu.
12.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde itcreations alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. itcreations ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für itcreations mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
12.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten itcreations ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
12.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit itcreations beruhen.
12.5. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
12.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.

13. Haftung
13.1. itcreations wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für itcreations erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung von itcreations für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn itcreations ihrer vertretbaren Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet itcreations nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
13.2. itcreations haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern itcreations Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

14. Anzuwendendes Recht
14.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und itcreations ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1. Erfüllungsort ist der Sitz von itcreations in AT-1200 Wien.
15.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen itcreations und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von itcreations örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
15.3. itcreations ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

16. Gültigkeit
16.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle vorangegangenen ab sofort und auf unbestimmte Zeit. Anpassungen der AGB sind jederzeit möglich.